Rechner § 14a EnWG: Modul 1 oder Modul 2?
Die Werte im Formular sind Beispiele. Arbeitspreis und Pauschale stehen im Preisblatt Ihres Netzbetreibers, die Zählerkosten beim Messstellenbetreiber. Grundlage: Festlegung der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG (Modul 1: Pauschale je Marktlokation, Modul 2: 60 Prozent Rabatt auf den Arbeitspreis bei separatem Zähler, Modul 3: zeitvariabel, ergänzt Modul 1).
Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand der Regeln: Oktober 2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.