Anmeldepflicht-Check: Was muss ich anmelden?

Grundlage: § 8 EEG, Marktstammdatenregister (ein Monat nach Inbetriebnahme), Bundesnetzagentur zu Ladeeinrichtungen (Anmeldung bis 11 kW, Genehmigung über 12 kVA), § 14a EnWG (über 4,2 kW steuerbar), Produktnorm für Steckersolargeräte (800 VA Einspeiseleistung). Leistungsfelder gelten nur für die angehakten Geräte.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Stand der Regeln: Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

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