Fristenrechner Netzanmeldung

Grundlage: § 8 EEG (ein Monat bis 30 kW am bestehenden Anschluss, sonst acht Wochen ab Eingang der erforderlichen Informationen), Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die Fristen laufen erst ab einem vollständigen Antrag.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Stand der Regeln: Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

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