Wallbox-Check

Bei mehreren Ladepunkten hinter einem Netzanschluss die Summe angeben.

Grundlage: Bundesnetzagentur (Ladeeinrichtungen bis 11 kW anmelden, ab 12 kVA genehmigen) und § 14a EnWG (über 4,2 kW steuerbar).

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Stand der Regeln: Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

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