Wallbox-Check
Grundlage: Bundesnetzagentur (Ladeeinrichtungen bis 11 kW anmelden, ab 12 kVA genehmigen) und § 14a EnWG (über 4,2 kW steuerbar).
Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Stand der Regeln: Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.