# § 14a EnWG: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen erklärt

> § 14a EnWG erklärt: steuerbare Geräte wie Wärmepumpe und Wallbox, Mindestleistung 4,2 kW, Netzentgelt-Module 1 bis 3 und Anmeldung beim Netzbetreiber.

Quelle: https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-14a-enwg
Betreiber: PV-Netzanmeldeservice.de GbR, Weinstraße 59, 75038 Oberderdingen

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Wärmepumpe & Wallbox

Ratgeber

Stand: Oktober 2026

# § 14a EnWG: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Netzentgelt-Module

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Wärmepumpen, Wallboxen und weitere Großverbraucher mit dem Netzbetreiber eine netzorientierte Steuerung vereinbaren. Dafür gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Was das für Planung und Anmeldung bedeutet.

1. [Was regelt § 14a EnWG?](#was-regelt-14a-enwg)
2. [Welche Geräte sind betroffen?](#welche-geraete-sind-betroffen)
3. [Was darf der Netzbetreiber?](#was-darf-der-netzbetreiber)
4. [Die Netzentgelt-Module](#die-netzentgelt-module)
5. [Wie hoch ist die Entlastung?](#wie-hoch-ist-die-entlastung)
6. [Beispielrechnung: Modul 1 oder Modul 2?](#beispielrechnung)
7. [Was Installationsbetriebe beim Einbau beachten](#einbau)
8. [Typische Fehler](#fehler)
9. [Anmeldung beim Netzbetreiber](#anmeldung-beim-netzbetreiber)

## Was regelt § 14a EnWG?

Der Paragraf erlaubt Netzbetreibern, den Strombezug bestimmter Verbrauchseinrichtungen bei drohender Netzüberlastung vorübergehend zu reduzieren. Im Gegenzug dürfen sie den Anschluss dieser Geräte nicht mehr wegen Überlastung verweigern oder verzögern. Die Details legt die Bundesnetzagentur in Festlegungen fest, die seit dem 1. Januar 2024 für neue Geräte gelten.

![Infografik: Die drei Netzentgelt-Module nach § 14a EnWG im Vergleich](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/img/netzanmeldung-14a-enwg-module.png)
*Die drei Module im Vergleich. Alle Infografiken: [Infografiken zur Netzanmeldung](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/infografiken).*

## Welche Geräte sind betroffen?

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Geräte im Niederspannungsnetz mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, unter anderem:

- Wallboxen für Elektrofahrzeuge (nicht öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen)
- Wärmepumpen und Anlagen zur Raumkühlung
- Stromspeicher, wenn sie Strom aus dem Netz beziehen

Geräte unter 4,2 kW nehmen nicht teil. Hängen mehrere steuerbare Geräte an einem Netzanschluss, werden sie bei der Steuerung als Einheit betrachtet. Für Bestandsanlagen mit bestehender Vereinbarung gelten Übergangsregeln, die vom Netzbetreiber abhängen. Fragen Sie im Zweifel beim Netzbetreiber nach.

## Was darf der Netzbetreiber?

Bei drohender Überlastung darf der Netzbetreiber den Bezug der Geräte dimmen. Er darf aber nie unter eine Mindestleistung von 4,2 kW gehen und die Geräte nicht vollständig abschalten. Für den Kunden heißt das: Die Wärmepumpe läuft weiter, eine Wallbox lädt langsamer, aber sie lädt.

Technisch erfolgt die Steuerung über eine Steuerbox oder ein Energiemanagementsystem, das mit dem Netzbetreiber kommuniziert. Wie das umgesetzt wird, ist mit dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber abzustimmen.

## Die Netzentgelt-Module

Für die Teilnahme erhalten Betreiber ein reduziertes Netzentgelt. Es gibt drei Module:

- **Modul 1** ist das Standardmodul: eine pauschale jährliche Reduzierung des Netzentgelts. Ohne ausdrückliche Auswahl wird Modul 1 angewendet.
- **Modul 2** senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts prozentual. Dafür ist ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung nötig, ein Grundpreis entfällt.
- **Modul 3** sind zeitvariable Netzentgelte mit Preisstufen. Es lässt sich zusätzlich zu Modul 1 wählen, nicht aber mit Modul 2 kombinieren.

Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend. Welches Modul wirtschaftlich passt, hängt von Verbrauch, Netzgebiet und Zählerkonzept ab.

## Wie hoch ist die Entlastung?

Die Bundesnetzagentur nennt für die drei Module folgende Eckwerte:

- **Modul 1:** eine Pauschale je Netzbetreiber. Nach Angaben der Bundesnetzagentur liegt sie je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro brutto im Jahr (Stand 2023). Sie wird je Marktlokation gewährt und bleibt gleich hoch, auch wenn mehrere steuerbare Geräte am selben Zähler hängen.
- **Modul 2:** eine Senkung des Netzentgelt-Arbeitspreises auf 40 Prozent, also ein Rabatt von 60 Prozent. Der Grundpreis des Netzentgelts entfällt für den separaten Zähler.
- **Modul 3:** ein zeitvariables Netzentgelt mit drei Preisstufen. Netzbetreiber müssen es seit dem 1. April 2025 anbieten. Es ergänzt Modul 1 und setzt ein intelligentes Messsystem voraus.

Wer kein Modul wählt, erhält automatisch Modul 1. Die genauen Beträge legt jeder Netzbetreiber in seinem Preisblatt fest.

## Beispielrechnung: Modul 1 oder Modul 2?

Welches Modul sich lohnt, hängt vom Verbrauch der steuerbaren Geräte und vom Arbeitspreis im Netzgebiet ab. Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten (bitte durch die Zahlen des Netzbetreibers ersetzen):

- Netzentgelt-Arbeitspreis: 8 ct/kWh (angenommen)
- Pauschale Modul 1: 150 Euro im Jahr (angenommen, Mitte der Spanne)
- Zusätzliche Kosten für den separaten Zähler bei Modul 2: 30 Euro im Jahr (angenommen)

**Wärmepumpe mit 6.000 kWh Jahresverbrauch:** Modul 2 spart 6.000 kWh × 8 ct × 60 % = 288 Euro, nach Abzug von 30 Euro für den Zähler bleiben 258 Euro. Das ist mehr als die Pauschale von 150 Euro, Modul 2 lohnt sich.

**Wallbox mit 2.500 kWh Jahresverbrauch:** Modul 2 spart 2.500 kWh × 8 ct × 60 % = 120 Euro, nach Abzug des Zählers bleiben 90 Euro. Hier ist die Pauschale mit 150 Euro besser.

Die Grenze liegt bei diesen Annahmen bei 3.750 kWh im Jahr: (150 + 30) ÷ (0,08 × 0,6). Je höher der Arbeitspreis, desto früher lohnt sich Modul 2. Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend.

Mit eigenen Zahlen rechnen: [§ 14a-Rechner: Modul 1 oder Modul 2?](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/rechner-14a-module) Er berechnet für Ihren Verbrauch und Arbeitspreis, welche Variante sich lohnt, und den Break-even.

## Was Installationsbetriebe beim Einbau beachten

- **Leistung prüfen:** Maßgeblich ist die elektrische Netzanschlussleistung, bei Wärmepumpen also nicht die Heizleistung. Erst ab mehr als 4,2 kW gilt das Gerät als steuerbar.
- **Vor der Inbetriebnahme anmelden:** Die steuerbare Verbrauchseinrichtung gehört in die Anmeldung, nicht erst danach.
- **Modul mit dem Kunden klären und festhalten:** Ohne Angabe gilt Modul 1. Wer Modul 2 will, braucht einen separaten Zähler und Platz dafür, siehe [Zähler und Messkonzept](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-zaehler-messkonzept).
- **Steuerung planen:** Die Steuerung läuft über eine Steuerbox oder ein Energiemanagementsystem. Wie sie anzubinden ist, klären Sie mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.
- **Mehrere Geräte gemeinsam betrachten:** Hängen Wärmepumpe und Wallbox am selben Anschluss, werden sie bei der Steuerung als Einheit behandelt.

Weiterführend: [Wärmepumpe anmelden](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-waermepumpe-anmelden), [Wallbox anmelden](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-wallbox-anmelden) und [PV, Speicher und Wallbox gemeinsam](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-pv-speicher-wallbox-anmelden).

## Typische Fehler

- Heizleistung statt elektrischer Leistung als Grenzwert genommen
- Steuerbarkeit nicht angemeldet, obwohl das Gerät über 4,2 kW liegt
- Modul 2 gewählt, aber kein separater Zähler eingeplant
- Modul nicht festgehalten, der Kunde bekommt unbemerkt nur die Pauschale
- Mehrere Geräte einzeln statt als Einheit angemeldet

## Anmeldung beim Netzbetreiber

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet, meist über dessen Online-Portal. Die Angaben ergänzen die normale Anmeldung: Leistung des Geräts, Art der Verbrauchseinrichtung, Zählpunkt und gewünschtes Netzentgelt-Modul. Zu den Besonderheiten bei Wärmepumpen siehe [Wärmepumpe anmelden](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-waermepumpe-anmelden), zu Wallboxen [Wallbox anmelden](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-wallbox-anmelden).

Wir melden steuerbare Verbrauchseinrichtungen zusammen mit der PV-Anlage an und geben das Netzentgelt-Modul mit an. [Mehr zu unseren Leistungen](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/leistungen)

**Rechner:** [Wallbox-Check](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/rechner-wallbox). Ob Ihre Wallbox steuerbar ist, zeigt der Check nach Eingabe der Ladeleistung.

## Häufige Fragen

### Ab welcher Leistung gilt ein Gerät als steuerbar?

Ab mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, bei Wallboxen, Wärmepumpen, Raumkühlung und netzbeziehenden Speichern.

### Kann der Netzbetreiber eine Wärmepumpe komplett abschalten?

Nein. Auf Basis von § 14a darf er den Bezug nur bis auf eine Mindestleistung von 4,2 kW reduzieren.

### Welches Modul ist das richtige?

Das hängt vom Einzelfall ab. Modul 1 ist der Standard. Modul 2 erfordert einen separaten Zähler und lohnt sich eher bei hohem Verbrauch der steuerbaren Geräte. Modul 3 setzt auf zeitvariable Entgelte und ergänzt Modul 1.

Aus Sicht des Heizungsbaus: [Netzanmeldung für Heizungsbauer](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-heizungsbauer).

### Wie hoch ist die Entlastung nach § 14a EnWG?

Bei Modul 1 nennt die Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet 110 bis 190 Euro brutto im Jahr, bei Modul 2 einen Rabatt von 60 Prozent auf den Netzentgelt-Arbeitspreis. Modul 3 bietet zeitvariable Netzentgelte und ergänzt Modul 1.

### Was gilt, wenn der Kunde kein Modul wählt?

Dann wird Modul 1 angewendet. Wer Modul 2 will, muss es wählen und einen separaten Zähler einbauen lassen.

### Gibt es einen Rechner für Modul 1 oder Modul 2?

Ja, den [§ 14a-Rechner](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/rechner-14a-module). Er vergleicht die Pauschale von Modul 1 mit dem Rabatt von Modul 2 für Ihren Verbrauch und nennt den Break-even.

## Quellen und weiterführende Links

- [§ 14a EnWG](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html): Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Netzentgelte
- [Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)](https://www.gesetze-im-internet.de/nav/): Anschluss an das Niederspannungsnetz und Installateurverzeichnis
- [VDE FNN: Forum Netztechnik/Netzbetrieb](https://www.vde.com/de/fnn): Technische Anschlussregeln für Erzeugungsanlagen und Speicher

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze sowie die Vorgaben und Formulare des jeweiligen Netzbetreibers. Wie wir arbeiten: [Redaktionelle Grundsätze](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/redaktion).

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