Glossar

Fachbegriffe rund um die Netzanmeldung

Kurz erklärt — von Netzverträglichkeitsprüfung bis Zählernummer.

Netzverträglichkeitsprüfung
Prüfung durch den Netzbetreiber, ob das lokale Stromnetz eine neue Anlage (z. B. PV oder Wärmepumpe) sicher aufnehmen kann. Mehr dazu im Ratgeber-Artikel.
MaStR (Marktstammdatenregister)
Zentrales Register der Bundesnetzagentur, in dem alle Strom- und Gasanlagen in Deutschland erfasst werden müssen — auch Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen.
Volleinspeisung
Betriebsart einer PV-Anlage, bei der der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, statt ihn selbst zu verbrauchen.
Teileinspeisung
Betriebsart, bei der ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht und nur der Überschuss ins Netz eingespeist wird — die in Deutschland häufigste Variante.
Inbetriebnahmeprotokoll
Dokument, das die technisch korrekte Inbetriebnahme einer Anlage bestätigt und dem Netzbetreiber übermittelt werden muss, bevor die Anlage dauerhaft ans Netz geht.
Netzbetreiber
Unternehmen, das das lokale Strom-, Gas- oder Wassernetz betreibt und für den Anschluss neuer Anlagen zuständig ist — z. B. Netze BW in weiten Teilen Baden-Württembergs.
Vollmacht (Netzanmeldung)
Schriftliche Erklärung des Anlagenbetreibers, die einen Dritten berechtigt, die Anmeldung der Anlage in seinem Namen vorzunehmen.
Einspeisevergütung
Vergütung, die Betreiber:innen einer PV-Anlage für ins Netz eingespeisten Strom erhalten, geregelt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Anschlussleistung
Maximale elektrische Leistung, mit der eine Anlage an das Stromnetz angeschlossen wird — zentrale Kenngröße bei der Netzverträglichkeitsprüfung.
Zählerstand / Zählernummer
Kenndaten des vorhandenen Stromzählers am Netzanschluss, die für die Anmeldung einer neuen Anlage benötigt werden.

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