# Fristenrechner Netzanmeldung und Register

> Fristenrechner für die Netzanmeldung: Wann muss der Netzbetreiber antworten, bis wann ins Marktstammdatenregister, bis wann Volleinspeisung melden?

Quelle: https://www.pv-netzanmeldeservice.de/rechner-fristen
Betreiber: PV-Netzanmeldeservice.de GbR, Weinstraße 59, 75038 Oberderdingen

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Rechner

Kostenlos

Stand: Oktober 2026

# Fristenrechner Netzanmeldung

Wann muss der Netzbetreiber antworten, bis wann muss die Anlage im Marktstammdatenregister stehen, und was ändert sich mit dem Jahreswechsel? Datum eintragen, Fristen ablesen.

Grundlage: § 8 EEG (ein Monat bis 30 kW am bestehenden Anschluss, sonst acht Wochen ab Eingang der erforderlichen Informationen), Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die Fristen laufen erst ab einem vollständigen Antrag.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Stand der Regeln: Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

Alle Angaben prüfen wir bei jeder Anmeldung für Sie. [Jetzt anfragen](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/kontakt)

## So lesen Sie das Ergebnis des Fristenrechners

Der Fristenrechner geht von dem Tag aus, an dem Ihr vollständiger Antrag beim Netzbetreiber eingegangen ist. Die Fristen laufen erst ab einem vollständigen Antrag.

Für Anlagen bis 30 kW am bestehenden Netzanschluss nennt § 8 EEG einen Monat. Bei größeren Anlagen oder einem neuen Netzanschluss sind es acht Wochen ab Eingang der erforderlichen Informationen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme fällig.

Die geplante Inbetriebnahme ist freiwillig. Tragen Sie sie ein, wenn Sie den Termin schon kennen. Mit der Auswahl „Volleinspeiser“ geben Sie an, dass die Anlage als Volleinspeiser betrieben werden soll.

Der Rechner ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Alle Angaben prüfen wir bei jeder Anmeldung für Sie.

## Häufige Fragen

Ab dem Eingang des vollständigen Antrags. Bis 30 kW am bestehenden Netzanschluss beträgt sie nach § 8 EEG einen Monat, sonst acht Wochen ab Eingang der erforderlichen Informationen.

Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Wo es dabei erfahrungsgemäß hakt, steht in unserem Ratgeber zum Marktstammdatenregister.

Die Regeln können sich ändern, etwa zum Jahreswechsel. Der Rechner nennt deshalb den Stand der Regeln. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers.

Nein. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

Nein. Er ist eine Orientierungshilfe. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers.

## Mehr dazu

- [Wie lange dauert eine Netzanmeldung?](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-dauer-netzanmeldung)
- [Marktstammdatenregister: Fristen und Fehler](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-marktstammdatenregister)
- [EEG 2027 und Netzpaket](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-eeg-2027-netzpaket)

## Auf der eigenen Website einbinden

Betriebe, Verbände und Fachportale dürfen den Rechner kostenlos einbinden. Der Link zu uns ist Teil des Rechners und muss erhalten bleiben.

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