# Wallbox-Check: Meldung, Genehmigung und § 14a

> Kostenloser Wallbox-Check: Reicht die Anmeldung oder braucht es eine Genehmigung? Steuerbar nach § 14a EnWG? Ergebnis in Sekunden, ohne Datenübertragung.

Quelle: https://www.pv-netzanmeldeservice.de/rechner-wallbox
Betreiber: PV-Netzanmeldeservice.de GbR, Weinstraße 59, 75038 Oberderdingen

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Rechner

Kostenlos

Stand: Oktober 2026

# Wallbox-Check

Reicht die Anmeldung beim Netzbetreiber, oder braucht Ihre Wallbox eine Genehmigung? Gilt sie als steuerbar nach § 14a EnWG? Tragen Sie die Ladeleistung ein, das Ergebnis erscheint sofort.

Grundlage: Bundesnetzagentur (Ladeeinrichtungen bis 11 kW anmelden, ab 12 kVA genehmigen) und § 14a EnWG (über 4,2 kW steuerbar).

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Stand der Regeln: Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

Alle Angaben prüfen wir bei jeder Anmeldung für Sie. [Jetzt anfragen](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/kontakt)

## So lesen Sie das Ergebnis des Wallbox-Checks

Der Wallbox-Check vergleicht Ihre gesamte Ladeleistung mit den Schwellen, die für Anmeldung, Genehmigung und Steuerbarkeit gelten. Maßgeblich ist die Summe aller Ladepunkte hinter einem Netzanschluss, nicht die Leistung einer einzelnen Wallbox.

Nach den Angaben der Bundesnetzagentur sind Ladeeinrichtungen bis 11 kW beim Netzbetreiber anzumelden, ab 12 kVA braucht es seine Genehmigung. Zusätzlich gilt eine Wallbox nach § 14a EnWG als steuerbar, wenn sie über 4,2 kW liegt.

Hängen am selben Netzanschluss weitere Geräte, etwa eine Wärmepumpe, eine weitere Wallbox oder ein netzbeziehender Speicher, setzen Sie das Häkchen. So berücksichtigt der Check, dass mehrere Verbraucher an einem Anschluss hängen.

Der Rechner ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Alle Angaben prüfen wir bei jeder Anmeldung für Sie.

## Häufige Fragen

Ladeeinrichtungen bis 11 kW sind beim Netzbetreiber anzumelden, ab 12 kVA ist seine Genehmigung nötig. Das ist die Vorgabe der Bundesnetzagentur, die der Wallbox-Check verwendet.

Nach der im Check hinterlegten Regel ab einer Leistung über 4,2 kW. Hintergründe erklärt unser Ratgeber zu den Netzentgelt-Modulen nach § 14a EnWG.

Die Summe der Ladeleistung aller Ladepunkte hinter einem Netzanschluss.

Nein. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

Nein. Der Check ist eine Orientierungshilfe. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers.

## Mehr dazu

- [Wallbox anmelden: Meldepflicht, Genehmigung und § 14a](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-wallbox-anmelden)
- [§ 14a EnWG: Netzentgelt-Module](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-14a-enwg)
- [Wärmepumpe anmelden](https://www.pv-netzanmeldeservice.de/ratgeber-waermepumpe-anmelden)

## Auf der eigenen Website einbinden

Betriebe, Verbände und Fachportale dürfen den Rechner kostenlos einbinden. Der Link zu uns ist Teil des Rechners und muss erhalten bleiben.

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