PV-Anlage anmelden in Bayern
Bayern hat viele Netzbetreiber, und die Grenzen verlaufen nicht entlang von Regierungsbezirken. Wer weiß, welcher Netzbetreiber zuständig ist, kann die Anmeldung gezielt und ohne Umwege stellen.
Welcher Netzbetreiber ist in Bayern zuständig?
Zuständig ist der Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen wird. In Bayern gibt es mehrere große Unternehmen und viele Stadtwerke:
- Bayernwerk Netz: der größte Verteilnetzbetreiber im Freistaat, zuständig in weiten Teilen Bayerns, aber nicht flächendeckend.
- LEW Verteilnetz: in Bayerisch-Schwaben.
- SWM Infrastruktur: in München.
- N-ERGIE Netz: im Raum Nürnberg und in Teilen Frankens.
- Stadtwerke und regionale Netzbetreiber: in vielen Städten und Landkreisen, etwa im Allgäu.
Die Grenzen laufen oft mitten durch Landkreise. Prüfen Sie den Netzbetreiber deshalb mit Straße und Hausnummer, siehe Netzbetreiber finden.
So läuft die Anmeldung
Der Ablauf folgt dem bundesweiten Muster, siehe Ablauf und Zeitplan. Die Netzbetreiber unterscheiden sich im Zugang:
- Bayernwerk Netz arbeitet mit einem Netzanschluss-Portal. Installateure registrieren sich dafür im Portal.
- Größere Anlagen: Bayernwerk Netz und LEW Verteilnetz bieten die schnelle Netzanschlussprüfung (SNAP) an. Sie liefert unverbindlich eine Auskunft zum nächstgelegenen Anschlusspunkt, ersetzt aber keine Anmeldung.
- Steuerbare Verbraucher: Wärmepumpe und Wallbox werden nach § 14a EnWG mit angemeldet, siehe § 14a EnWG.
Was Betriebe in Bayern beachten sollten
- Wer in mehreren Netzgebieten baut, braucht in jedem den Eintrag im Installateurverzeichnis, siehe Installateurverzeichnis.
- Planen Sie den Zählertausch früh ein, er ist oft der längste Schritt, siehe Zähler und Messkonzept.
- Große Dachanlagen und Speicher sind ein Fall für die Vorabprüfung des Anschlusspunkts, siehe PV, Speicher und Wallbox gemeinsam.
- Balkonkraftwerke bis 800 VA werden nur im Marktstammdatenregister gemeldet, siehe Balkonkraftwerk anmelden.
Fristen gelten bundesweit
Die gesetzlichen Fristen sind überall gleich: ein Monat für Anlagen bis 30 kW am bestehenden Anschluss, acht Wochen für das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung, ein Monat nach Inbetriebnahme für das Register. Eine Übersicht mit Rechner: Dauer der Netzanmeldung.
Wir melden PV-Anlagen, Wärmepumpen und Wallboxen für Betriebe in Bayern an, bei Bayernwerk, LEW, SWM und anderen. Jetzt anfragen
Häufige Fragen
Ist Bayernwerk überall in Bayern zuständig?
Nein. In München ist die SWM Infrastruktur zuständig, in Bayerisch-Schwaben die LEW Verteilnetz, in Franken unter anderem die N-ERGIE Netz. Dazu kommen viele Stadtwerke.
Wie finde ich den Netzbetreiber für meine Adresse?
Über Straße und Hausnummer, nicht über den Ort. Die Anleitung steht in Netzbetreiber finden.
Gelten in Bayern andere Fristen?
Nein. Die gesetzlichen Fristen sind bundesweit gleich. Unterschiede gibt es in den Portalen und technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber.
Was ist die schnelle Netzanschlussprüfung?
Eine unverbindliche Auskunft von Bayernwerk Netz und LEW Verteilnetz zum nächstgelegenen Anschlusspunkt bei größeren Anlagen. Sie ersetzt die Anmeldung nicht.
Quellen und weiterführende Links
- Bayernwerk Netz: Informationen für Installateure: Portal und Formulare
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Anschluss an das Niederspannungsnetz und Installateurverzeichnis
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur: Portal für die Registrierung
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze sowie die Vorgaben und Formulare des jeweiligen Netzbetreibers. Wie wir arbeiten: Redaktionelle Grundsätze.
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