Balkonkraftwerk anmelden: Pflicht, Ablauf und Frist
Ein Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) wird seit dem Solarpaket I nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet, nicht mehr beim Netzbetreiber. Hier steht, was Sie eintragen, bis wann und was bei Speicher und Zähler gilt.
Kurz gesagt: Ein Balkonkraftwerk müssen Sie anmelden, aber nur im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Das geht online, kostet nichts und sollte innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erledigt sein. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I (16. Mai 2024) nicht mehr nötig.
Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja. Die Registrierungspflicht gilt für Steckersolargeräte wie für größere Photovoltaikanlagen. Sie hängt nicht davon ab, ob Sie eine Einspeisevergütung bekommen, und auch nicht von der Leistung. Sie hilft dem Netzbetreiber, den Überblick über die angeschlossenen Anlagen zu behalten.
„Balkonkraftwerk“ ist der umgangssprachliche Name. Amtlich heißt das Gerät Steckersolargerät oder steckerfertige Solaranlage. Technik, Leistungsgrenzen und Norm erklärt der Ratgeber Steckersolargeräte.
Wo anmelden: Bundesnetzagentur oder Netzbetreiber?
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (marktstammdatenregister.de). Beim Netzbetreiber melden Sie ein Steckersolargerät nicht mehr an. Der Netzbetreiber erfährt über das Register von Ihrer Anlage.
Das ist der wesentliche Unterschied zu allen fest installierten Anlagen: Sie müssen zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Balkonkraftwerk anmelden in 5 Schritten
- Konto anlegen: Registrieren Sie sich kostenlos im Marktstammdatenregister.
- Anlage registrieren: Starten Sie die Registrierung und wählen Sie die Option für steckerfertige Solaranlagen (Balkonkraftwerk).
- Daten eingeben: Betreiber (Name und Anschrift), Standort, Datum der Inbetriebnahme sowie die Leistung von Wechselrichter und Modulen. Die Angaben stehen auf den Typenschildern und Datenblättern.
- Prüfen und absenden: Kontrollieren Sie die Angaben, bevor Sie die Registrierung abschicken.
- Bestätigung aufbewahren: Speichern Sie die Bestätigung mit der Registernummer. Sie kann bei Rückfragen oder beim Zählertausch hilfreich sein.
Die Registrierung dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Frist: Bis wann muss ich das Balkonkraftwerk anmelden?
Die Registrierung ist innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme fällig. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem das Gerät erstmals Strom einspeist, nicht ab Kauf oder Lieferung. Sie können die Registrierung auch schon vorher erledigen. Wer die Frist verpasst hat, sollte sie sofort nachholen.
Danach müssen Sie die Angaben nur anpassen, wenn sich etwas ändert, zum Beispiel bei einer Erweiterung, einem Umzug oder der Außerbetriebnahme.
Zähler und Netzbetreiber
Ein älterer Zähler kann nach der Anmeldung ausgetauscht werden müssen. Das veranlasst der Messstellenbetreiber, in der Regel der Netzbetreiber. Wann der Tausch erfolgt und was bis dahin gilt, klären Sie am besten direkt mit ihm. Mehr dazu im Ratgeber Zähler und Messkonzept.
Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden
Ein Speicher gilt nicht als Teil des Steckersolargeräts. Er wird im Marktstammdatenregister als eigene Einheit erfasst, zusätzlich zum Balkonkraftwerk. Ob der Netzbetreiber darüber hinaus eine Meldung verlangt, wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Branchenverbände sehen für Speicher die Installation durch eine Elektrofachkraft und die Anmeldung beim Netzbetreiber vor. Fragen Sie im Zweifel beim zuständigen Netzbetreiber nach.
Details zu Speichern und Nachrüstung: Batteriespeicher anmelden.
Welche Leistung ist erlaubt?
Der Wechselrichter darf höchstens 800 Watt einspeisen. Die Module dürfen bei Anschluss über eine Schutzkontakt-Steckdose bis zu 960 Watt, mit spezieller Energiesteckvorrichtung bis zu 2000 Watt haben. Sobald die Leistung darüber liegt oder die Anlage fest installiert wird, gelten die Regeln für eine normale PV-Anlage mit Netzanmeldung.
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Die Registrierung ist Pflicht. Wer sie unterlässt, riskiert ein Bußgeld der Bundesnetzagentur sowie Probleme mit Netzbetreiber oder Versicherung. Sie lässt sich jederzeit nachholen. Alle Folgen und was Sie jetzt tun können, steht im Beitrag PV-Anlage oder Balkonkraftwerk nicht angemeldet.
Mieter und Eigentümergemeinschaften
Für die Anbringung an Balkonbrüstung oder Fassade ist grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümerseite nötig. Das hat mit der Anmeldung nichts zu tun, wird aber oft gefragt. Mehr dazu im Ratgeber Steckersolargeräte.
Für Installationsbetriebe
Privatpersonen melden ihr Steckersolargerät selbst im Marktstammdatenregister an. Wir betreuen ausschließlich Geschäftskunden: Für fest installierte Anlagen und Wärmepumpen übernehmen wir Netzanmeldung und Registereintrag aus einer Hand.
Ihre Kunden fragen nach Balkonkraftwerken und größeren Anlagen? Bei der Netzanmeldung fest installierter Anlagen entlasten wir Ihren Innendienst. Mehr zu unseren Leistungen
Häufige Fragen
Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja. Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist Pflicht, auch ohne Einspeisevergütung. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I nicht mehr erforderlich.
Wo melde ich ein Balkonkraftwerk an?
Online im Marktstammdatenregister (marktstammdatenregister.de) der Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiber wird über den Registereintrag informiert.
Muss ich das Balkonkraftwerk auch beim Netzbetreiber anmelden?
Für das Steckersolargerät selbst nicht. Bei einem zusätzlichen Speicher kann das anders sein. Fragen Sie in diesem Fall Ihren Netzbetreiber.
Bis wann muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Eine Registrierung vorab ist möglich, eine verspätete sollten Sie sofort nachholen.
Was kostet die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?
Nichts. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos.
Wie melde ich ein Balkonkraftwerk mit Speicher an?
Balkonkraftwerk und Speicher werden im Marktstammdatenregister als getrennte Einheiten erfasst. Ob zusätzlich der Netzbetreiber informiert werden muss, wird unterschiedlich gehandhabt. Fragen Sie dort nach.
Gilt die Anmeldepflicht auch bei weniger als 800 Watt?
Ja. Die Pflicht zur Registrierung hängt nicht von der Leistung des Balkonkraftwerks ab.
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Möglich sind ein Bußgeld der Bundesnetzagentur sowie Probleme mit Netzbetreiber oder Versicherung. Die Registrierung lässt sich jederzeit nachholen.
Quellen und weiterführende Links
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur: Portal für die Registrierung
- Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV): Registrierungspflichten im Marktstammdatenregister
- EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz): Gesetzestext im Volltext
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze sowie die Vorgaben und Formulare des jeweiligen Netzbetreibers. Weitere Fragen und Antworten: Häufige Fragen zur Netzanmeldung. Wie wir arbeiten: Redaktionelle Grundsätze.
Weiterlesen
PV-Anlage oder Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Folgen und Strafe
Was bei fehlender Anmeldung droht und wie Sie die Registrierung nachholen.
Artikel lesen → SteckersolarSteckersolargeräte (Balkonkraftwerk): Was 2026 gilt
Leistungsgrenzen, Norm und Anmeldung nur im Marktstammdatenregister im Überblick.
Artikel lesen → SpeicherBatteriespeicher anmelden: Netzbetreiber, Marktstammdatenregister und Nachrüstung
Was bei Speichern angemeldet werden muss und worauf bei der Nachrüstung zu achten ist.
Artikel lesen →Fest installierte Anlagen anmelden lassen
Von der Netzanmeldung bis zum Registereintrag: ein Ansprechpartner.