Marktstammdatenregister: Fristen, Pflichten und typische Fehler
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist eine eigene Pflicht neben der Anmeldung beim Netzbetreiber. Wer sie vergisst, riskiert, dass die Vergütung zurückgehalten wird. Fristen, Angaben und Stolperfallen im Überblick.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale Register der Bundesnetzagentur für Anlagen der Strom- und Gaswirtschaft. Für Installationsbetriebe sind vor allem drei Fälle relevant: Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Steckersolargeräte. Die Registrierung erfolgt online und ist kostenlos.
Verantwortlich ist der Anlagenbetreiber, also in der Regel der Kunde, nicht der Installationsbetrieb. Die Eintragung kann aber im Auftrag und mit Vollmacht des Betreibers von einem Dienstleister vorgenommen werden. Die Begriffe finden Sie auch im Glossar.
Welche Frist gilt?
Neue Anlagen und neue Speicher müssen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Register eingetragen sein. Die Registrierung ist auch schon vor der Inbetriebnahme möglich, und genau das empfiehlt sich: Die Daten liegen ohnehin vor, und die Frist läuft gar nicht erst an.
Für Speicher gilt dieselbe Ein-Monats-Frist. Ein Speicher wird separat von der Photovoltaikanlage erfasst, auch wenn beide gleichzeitig installiert werden.
Was passiert, wenn die Registrierung fehlt?
Solange die Eintragung nicht erfolgt ist, darf der Netzbetreiber die Einspeisevergütung nicht auszahlen. Zusätzlich drohen Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen die Marktstammdatenregisterverordnung. Auch Banken oder Fördergeber verlangen häufig einen Registerauszug als Nachweis, dass die Anlage errichtet und in Betrieb genommen wurde.
Mancher Netzbetreiber fordert den Nachweis der Registrierung außerdem schon vor dem Zählertausch. Eine vergessene Eintragung kann also auch den Zeitplan der Inbetriebnahme verzögern.
Zwei Pflichten, die nichts miteinander zu tun haben
Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im MaStR sind getrennte Vorgänge. Eine erfolgreiche Anmeldung beim Netzbetreiber ersetzt die Registrierung nicht, und umgekehrt. Beide Schritte gehören in jede Checkliste für eine Inbetriebnahme.
Ausnahme bei Steckersolargeräten: Hier entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Registrierung im MaStR bleibt aber Pflicht. Mehr dazu im Ratgeber Steckersolargeräte.
Welche Angaben werden benötigt?
Im Kern fragt das Register nach Betreiber, Standort, Anlagenart, installierter Leistung, Netzbetreiber und Inbetriebnahmedatum. Bei Speichern kommen Leistung und Kapazität dazu. Halten Sie vor der Registrierung bereit:
- Name und Anschrift des Betreibers sowie Standort der Anlage
- Modulleistung in kWp und Wechselrichterleistung in kW, jeweils getrennt
- Angaben zur Einspeiseart, also Volleinspeisung oder Teileinspeisung
- Name des Netzbetreibers und das Datum der Inbetriebnahme
- Hersteller und Typ von Wechselrichter und Speicher
Die häufigsten Fehler
- Falsche Leistungsangabe: kWp der Module und kW des Wechselrichters werden verwechselt. Das fällt oft erst bei der Abrechnung auf.
- Widersprüchliches Inbetriebnahmedatum: Datum im Register, in der Fertigmeldung und im Inbetriebnahmeprotokoll weichen voneinander ab. Das führt zu Rückfragen und kann die Höhe der Vergütung betreffen.
- Speicher vergessen: Die Photovoltaikanlage ist eingetragen, der später nachgerüstete Speicher nicht.
- Installateur als Betreiber eingetragen: Betreiber ist, wer die Anlage auf eigene Rechnung betreibt, meist der Kunde.
- Registrierung erst nach Aufforderung: Wer wartet, bis der Netzbetreiber nachfragt, hat die Frist meist schon überschritten.
So lösen wir das für Sie
Bei uns ist der Eintrag im Marktstammdatenregister fester Bestandteil jeder Anmeldung. Wir übernehmen die Daten aus dem Anmeldeformular, prüfen sie gegen die Angaben für den Netzbetreiber und behalten die Frist im Blick. Ihr Kunde und Sie müssen sich nicht um zwei getrennte Verfahren kümmern.
Einmal vollständige Anlagendaten liefern, alle Meldungen laufen daraus. Mehr zu unseren Leistungen
Rechner: Fristenrechner. Berechnen Sie die Frist für die Registrierung ab dem Datum der Inbetriebnahme.
Weiterführend: PV-Anlage anmelden (Netzbetreiber und Register im Ablauf), Balkonkraftwerk anmelden (nur Register) und Folgen ohne Anmeldung.
Bei Änderungen: Betreiberwechsel und PV-Anlage erweitern.
Häufige Fragen
Kostet die Registrierung im Marktstammdatenregister etwas?
Nein, die Registrierung ist kostenlos.
Muss eine Wallbox im Marktstammdatenregister eingetragen werden?
Reine Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen sind in der Regel nicht registrierungspflichtig. Anders ist es bei Erzeugungsanlagen und Speichern. Zur Anmeldung beim Netzbetreiber lesen Sie Wallbox anmelden.
Darf der Installationsbetrieb die Registrierung vornehmen?
Ja, im Auftrag und mit Vollmacht des Betreibers. Verantwortlich bleibt der Betreiber. Achten Sie darauf, dass der Kunde als Betreiber eingetragen wird und nicht Ihr Betrieb.
Quellen und weiterführende Links
- Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV): Registrierungspflichten im Marktstammdatenregister
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur: Portal für die Registrierung
- EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz): Gesetzestext im Volltext
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze sowie die Vorgaben und Formulare des jeweiligen Netzbetreibers. Wie wir arbeiten: Redaktionelle Grundsätze.
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