Wallbox beim Netzbetreiber anmelden

Jede fest installierte Wallbox muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden. Ob eine einfache Anmeldung reicht oder eine Genehmigung nötig ist, hängt von der Ladeleistung ab — hier die wichtigsten Regeln für Installationsbetriebe.

Anmeldung oder Genehmigung — was gilt ab wann?

Maßgeblich ist § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Bis zu einer Summen-Bemessungsleistung von 12 kVA je Kundenanlage — das entspricht rund 11 kW — genügt die einfache Meldung beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme. Darüber, etwa bei 22-kW-Wallboxen, ist die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. Dieser muss innerhalb von zwei Monaten reagieren und eine Ablehnung begründen.

Was ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG?

Seit Januar 2024 gilt: Jede Wallbox mit mehr als 4,2 kW Ladeleistung zählt automatisch als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von § 14a EnWG. Das bedeutet, der Netzbetreiber darf die Ladeleistung in Netzengpässen auf minimal 4,2 kW reduzieren — im Gegenzug gibt es einen pauschalen Netzentgelt-Rabatt von rund 110 bis 190 Euro im Jahr, ohne separaten Antrag. Diese Registrierung läuft getrennt von der eigentlichen Netzbetreiber-Anmeldung und wird bei uns automatisch mit erledigt.

Braucht eine Wallbox einen MaStR-Eintrag?

Nein. Anders als bei PV-Anlagen und Batteriespeichern ist für Wallboxen keine Registrierung im Marktstammdatenregister vorgesehen — das ist einer der häufigsten Irrtümer in der Praxis. Relevant sind ausschließlich die Meldung bzw. Genehmigung beim Netzbetreiber und die § 14a-Registrierung.

Wer darf die Anmeldung vornehmen?

Installation und Anmeldung einer Wallbox sind einem im Installateurverzeichnis des jeweiligen Netzbetreibers eingetragenen Elektrofachbetrieb vorbehalten. Eine Eigenanmeldung durch den Endkunden ist nicht zulässig — für Installationsbetriebe bedeutet das, dass die Anmeldung ohnehin über sie laufen muss, unabhängig davon, ob sie diese selbst einreichen oder auslagern.

Kombination mit PV-Anlage und Speicher

Wird die Wallbox zusammen mit einer PV-Anlage oder einem Batteriespeicher installiert, sollten alle drei Komponenten gebündelt beim Netzbetreiber angemeldet werden — das vermeidet mehrfache Rückfragen zur Gesamtlast am selben Netzanschlusspunkt.

Wir übernehmen Anmeldung und § 14a-Registrierung Ihrer Wallbox — bei Bedarf gebündelt mit PV-Anlage und Speicher im selben Vorgang. Mehr zu unseren Leistungen

Wallbox-Anmeldung auslagern

Ein Formular, ein Ansprechpartner — auch in Kombination mit PV-Anlage und Speicher.