Rückfrage vom Netzbetreiber? Hier sofort erklärt

Fügen Sie die Mail des Netzbetreibers ein. In wenigen Sekunden sehen Sie, welche Angaben oder Unterlagen gefordert sind, bis wann und was Sie als Nächstes tun. Wer Rückfragen gar nicht mehr selbst beantworten will, gibt sie an uns ab.

Kontaktdaten wie E-Mail, Telefon, Adresse und Namen in der Anrede werden vor der Auswertung entfernt. Der Text wird nicht gespeichert. Datenschutz

Die 11 häufigsten Rückfragen der Netzbetreiber

Die meisten Rückfragen entstehen, weil eine Unterlage fehlt oder zwei Angaben nicht zusammenpassen. Diese elf kommen bei der Anmeldung von PV-Anlagen, Speichern, Wallboxen und Wärmepumpen am häufigsten vor.

1. Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8) fehlt oder ist nicht plausibel

Was gemeint ist: Das Protokoll belegt, dass ein eingetragener Elektroinstallateur die Anlage in Betrieb gesetzt hat. Der Netzbetreiber gleicht es mit dem Antrag ab: Modulleistung in kWp, Wechselrichterleistung in kVA, Zählernummer und Datum müssen übereinstimmen.

Was zu tun ist: Werte mit Antrag und Datenblättern abgleichen, Protokoll korrigieren, vom eingetragenen Installateur unterschreiben lassen und vollständig neu senden.

Inbetriebnahmeprotokoll und Fertigmeldung →

2. Einheitenzertifikat oder NA-Schutz-Nachweis fehlt

Was gemeint ist: Für jeden Wechselrichter und jeden einspeisefähigen Speicher verlangt der Netzbetreiber ein Einheitenzertifikat. Über 30 kVA am Netzanschlusspunkt kommt der Nachweis für den zentralen NA-Schutz hinzu.

Was zu tun ist: Zertifikat zum genauen Gerätetyp und zur Leistungsvariante beim Hersteller herunterladen und nachreichen. Bei zentralem NA-Schutz das Prüfprotokoll beilegen.

NA-Schutz bei PV-Anlagen →

3. Datenblatt von Wechselrichter, Modulen oder Speicher fehlt

Was gemeint ist: Aus den Datenblättern liest der Netzbetreiber Leistung, Typ und Hersteller ab. Fehlt eines oder passt es nicht zum Antrag, stoppt die Bearbeitung.

Was zu tun ist: Aktuelle Datenblätter aller verbauten Komponenten in einer Mail senden, Typbezeichnung exakt wie im Antrag.

Unterlagen für die Netzanmeldung →

4. Lageplan fehlt

Was gemeint ist: Der Lageplan zeigt Grundstück, Gebäude, Hausanschluss und Standort der Anlage. Netzbetreiber brauchen ihn vor allem für die Netzverträglichkeitsprüfung.

Was zu tun ist: Auszug aus der Flurkarte oder eine Skizze mit Hausanschluss, Zählerplatz und Anlagenstandort einreichen.

Unterlagen für die Netzanmeldung →

5. Zählernummer oder Messkonzept unklar

Was gemeint ist: Der Netzbetreiber muss wissen, welcher Zähler getauscht oder umgebaut wird und wie Bezug, Einspeisung und gegebenenfalls Wärmepumpe oder Wallbox gemessen werden.

Was zu tun ist: Zählernummer vom Typenschild ablesen, Messkonzept (zum Beispiel Überschusseinspeisung mit Zweirichtungszähler) angeben, bei mehreren Zählern alle nennen.

Zähler und Messkonzept →

6. Registrierungsnummer aus dem Marktstammdatenregister fehlt

Was gemeint ist: Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister stehen. Der Netzbetreiber fragt die SEE-Nummer der Einheit ab, um den Eintrag zu prüfen.

Was zu tun ist: Eintrag im Marktstammdatenregister anlegen oder prüfen und die SEE-Nummer der Einheit an den Netzbetreiber senden.

Marktstammdatenregister →

7. Angaben passen nicht zusammen

Was gemeint ist: Anschrift, Anlagenbetreiber, Angebots- oder Vorgangsnummer stimmen zwischen Antrag, Vollmacht und Protokoll nicht überein. Schon ein Zahlendreher führt zur Rückfrage.

Was zu tun ist: Alle Angaben in Antrag, Vollmacht und Protokoll auf eine einheitliche Schreibweise bringen und die korrigierte Fassung senden.

Häufige Fehler bei der Netzanmeldung →

8. Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung: Netzausbau oder Begrenzung

Was gemeint ist: Der Netzbetreiber teilt mit, dass das Netz die volle Einspeisung erst nach einem Ausbau aufnehmen kann, oder bietet eine Begrenzung der Einspeiseleistung an.

Was zu tun ist: Mit dem Kunden klären, ob er auf den Ausbau wartet oder eine Begrenzung akzeptiert, und die Entscheidung schriftlich zurückmelden.

Netzverträglichkeitsprüfung →

9. § 14a EnWG: Steuerung und Modulwahl

Was gemeint ist: Wärmepumpen und Wallboxen über 4,2 kW sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber fragt nach der Steuerungseinrichtung und nach dem gewählten Netzentgelt-Modul.

Was zu tun ist: Steuerungsmöglichkeit der Anlage angeben und mit dem Kunden Modul 1, 2 oder 3 festlegen.

§ 14a EnWG erklärt →

10. Vollmacht oder Unterschrift des Anlagenbetreibers fehlt

Was gemeint ist: Wer für den Kunden anmeldet, braucht dessen Vollmacht. Ohne Unterschrift des Anlagenbetreibers darf der Netzbetreiber den Antrag nicht bearbeiten.

Was zu tun ist: Vollmacht vom Anlagenbetreiber unterschreiben lassen und als PDF nachreichen.

Anmeldeformular und Vollmacht →

11. Installateur nicht im Installateurverzeichnis

Was gemeint ist: Arbeiten am Netzanschluss darf nur ein Betrieb ausführen, der im Installateurverzeichnis dieses Netzbetreibers eingetragen ist. Fehlt der Eintrag, kommt die Rückfrage.

Was zu tun ist: Eintrag beim Netzbetreiber prüfen oder beantragen, den Ausweis beilegen oder einen eingetragenen Betrieb nennen.

Installateurverzeichnis →

So vermeiden Sie Rückfragen

Senden Sie Antrag, Vollmacht, Datenblätter, Einheitenzertifikate und Lageplan in einem Paket und prüfen Sie vorher, ob Leistung, Anschrift und Gerätetypen überall gleich geschrieben sind. Wenn eine Rückfrage kommt, beantworten Sie alle Punkte in einer einzigen Mail. Jede Teilantwort startet beim Netzbetreiber eine neue Bearbeitungsrunde. Mehr dazu im Ratgeber Wie lange dauert eine Netzanmeldung?

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich auf eine Rückfrage des Netzbetreibers antworten?

Die Frist steht meist in der Mail. Solange die Antwort fehlt, ruht der Vorgang. Läuft die Frist ab, kann der Netzbetreiber den Antrag schließen, dann beginnt die Anmeldung von vorn. Antworten Sie deshalb so früh wie möglich und vollständig in einer Mail.

Werden die eingefügten Mails gespeichert?

Nein. Vor der Auswertung entfernt das Werkzeug E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Straßenadressen und Namen aus der Anrede. Der Text wird nicht gespeichert. Nur wenn Sie die Übernahme anfragen und das Häkchen setzen, schicken Sie uns die bereinigte Rückfrage mit.

Wer beantwortet die Rückfrage für mich?

Wenn Ihr Betrieb mit uns zusammenarbeitet, beantworten wir Rückfragen der Netzbetreiber als Teil der Netzanmeldung. Sie bekommen nur dann eine Nachricht von uns, wenn Angaben von der Baustelle fehlen.

Ersetzt die Erklärung eine Prüfung durch den Netzbetreiber?

Nein. Die Erklärung ist eine automatische Einordnung des Textes. Verbindlich ist, was der Netzbetreiber schreibt. Bei Unklarheiten fragen Sie beim Netzbetreiber nach oder geben Sie die Rückfrage an uns ab.

Rückfragen nie wieder selbst beantworten

Wir übernehmen die komplette Netzanmeldung inklusive aller Rückfragen, Fristen und Marktstammdatenregister.