NA-Schutz bei PV-Anlagen einfach erklärt

Der NA-Schutz trennt eine PV-Anlage vom Netz, sobald Spannung oder Frequenz aus dem Ruder laufen. Für die Netzanmeldung ist er einer der häufigsten Gründe für Rückfragen, weil die Nachweise fehlen oder nicht zur Anlagenleistung passen. Hier steht, was Installationsbetriebe wissen müssen.

Kurz gesagt: Bis 30 kVA am Netzanschlusspunkt reicht der NA-Schutz im Wechselrichter. Darüber braucht die Anlage einen zentralen NA-Schutz mit Kuppelschalter. Für die Anmeldung legen Sie die Zertifikate bei, bei zentralem NA-Schutz zusätzlich das Prüfprotokoll.

Was ist der NA-Schutz?

NA-Schutz steht für Netz- und Anlagenschutz. Er misst laufend Spannung und Frequenz am Netzanschluss. Verlassen die Werte die zulässigen Grenzen, schaltet er die Erzeugungsanlage automatisch ab. Das verhindert, dass eine PV-Anlage bei einer Netzstörung weiter einspeist und eine Inselnetzbildung entsteht. Monteure des Netzbetreibers sind damit geschützt, und die Anlage selbst wird nicht durch Überspannung beschädigt.

Die technischen Regeln stehen in der VDE-AR-N 4105 für das Niederspannungsnetz. Für Anlagen am Mittelspannungsnetz gilt die VDE-AR-N 4110.

Integrierter oder zentraler NA-Schutz

Leistung am NetzanschlusspunktNA-SchutzTypische Nachweise
bis 30 kVAintegriert im WechselrichterEinheitenzertifikat bzw. NA-Schutz-Zertifikat des Wechselrichters
über 30 kVAzentraler NA-Schutz mit Kuppelschalter am zentralen ZählerplatzZertifikat des NA-Schutzgeräts, Einheitenzertifikate, Prüfprotokoll der Inbetriebsetzung

Wichtig für die Planung: Für die 30-kVA-Grenze zählt die Summe aller Erzeugungseinheiten und einspeisefähigen Speicher am selben Netzanschlusspunkt. Wird eine bestehende Anlage mit 25 kVA um 10 kVA erweitert, braucht die gesamte Anlage danach einen zentralen NA-Schutz. Bei Erweiterungen fällt das oft erst beim Netzbetreiber auf und verzögert die Freigabe.

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Die Grenzwerte nach VDE-AR-N 4105

Der NA-Schutz löst bei diesen Einstellwerten aus (Un = Nennspannung):

SchutzfunktionEinstellwertAuslösezeit
Spannungssteigerung U> (10-Minuten-Mittelwert)1,10 Un≤ 100 ms nach Überschreiten
Spannungssteigerung U>>1,25 Un≤ 100 ms
Spannungsrückgang U<0,80 Un3,0 s
Spannungsrückgang U<<0,45 Un300 ms
Frequenzrückgang f<47,5 Hz≤ 100 ms
Frequenzsteigerung f>51,5 Hz≤ 100 ms

Die Werte sind im zertifizierten Wechselrichter oder Schutzgerät voreingestellt. Ändern darf sie nur, wer dazu vom Netzbetreiber aufgefordert wird. Prüfen Sie bei der Inbetriebnahme, dass das Ländersetup des Wechselrichters auf Deutschland nach VDE-AR-N 4105 steht.

Welche Nachweise die Netzanmeldung braucht

  • Einheitenzertifikat jedes Wechselrichters und jedes Speichersystems
  • NA-Schutz-Zertifikat: beim integrierten Schutz meist Teil des Einheitenzertifikats, beim zentralen Schutz ein eigenes Zertifikat des Schutzgeräts
  • Datenblatt der Erzeugungsanlage mit Leistungen in kW und kVA
  • Inbetriebsetzungsprotokoll nach der Montage (bei Erzeugungsanlagen Formular E.8), bei zentralem NA-Schutz mit Prüfung der Auslösewerte

Viele Netzbetreiber gleichen die Zertifikate inzwischen mit dem zentralen Register für Einheitenzertifikate ab. Passen Hersteller, Typ oder Leistung im Antrag nicht genau zum Zertifikat, kommt eine Rückfrage. Welche Unterlagen sonst noch nötig sind, steht im Ratgeber Unterlagen für die Netzanmeldung.

Typische Fehler, die die Freigabe verzögern

  1. Leistung in kW statt kVA angegeben: Für die 30-kVA-Grenze zählt die Scheinleistung der Wechselrichter, nicht die Modulleistung in kWp.
  2. Speicher vergessen: Ein AC-gekoppelter Speicher erhöht die Leistung am Netzanschlusspunkt.
  3. Erweiterung ohne neuen NA-Schutz: Die Bestandsanlage wird mitgezählt.
  4. Zertifikat zum falschen Gerätetyp: Ein Zertifikat der Gerätefamilie deckt nicht jede Leistungsvariante ab.
  5. Prüfprotokoll fehlt: Ohne Protokoll des zentralen NA-Schutzes gibt der Netzbetreiber die Anlage nicht frei.

Mehr dazu im Artikel Häufige Fehler bei der Netzanmeldung und bei der Netzverträglichkeitsprüfung.

NA-Schutz bei Speicher, Erweiterung und Balkonkraftwerk

Batteriespeicher: Speicher, die ins Netz einspeisen können, brauchen ein Einheitenzertifikat mit NA-Schutz und zählen zur Gesamtleistung. Details im Ratgeber Batteriespeicher anmelden.

Erweiterung: Wer eine Anlage vergrößert, meldet die Erweiterung beim Netzbetreiber an und prüft die 30-kVA-Grenze neu. Siehe PV-Anlage erweitern.

Balkonkraftwerk: Der Mikro-Wechselrichter bringt den NA-Schutz mit. Ein zentraler Schutz ist nicht nötig, siehe Balkonkraftwerk anmelden.

Häufige Fragen zum NA-Schutz

Was ist der NA-Schutz?

Der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) überwacht Spannung und Frequenz am Netzanschluss und trennt eine Erzeugungsanlage automatisch vom Netz, wenn die Werte die zulässigen Grenzen verlassen. Er schützt das Netz, die Anlage und Personen, die am Netz arbeiten.

Ab wann braucht eine PV-Anlage einen zentralen NA-Schutz?

Nach der VDE-AR-N 4105 reicht bis 30 kVA Gesamtleistung am Netzanschlusspunkt der im Wechselrichter integrierte NA-Schutz. Darüber ist ein zentraler NA-Schutz mit Kuppelschalter vorgeschrieben.

Welche Nachweise verlangt der Netzbetreiber zum NA-Schutz?

Für den integrierten NA-Schutz das Einheitenzertifikat beziehungsweise NA-Schutz-Zertifikat des Wechselrichters. Bei zentralem NA-Schutz zusätzlich das Zertifikat des Schutzgeräts und ein Prüfprotokoll der Inbetriebsetzung.

Braucht ein Batteriespeicher einen NA-Schutz?

Ja, sobald der Speicher ins Netz einspeisen kann. Seine Leistung zählt für die 30-kVA-Grenze zur Gesamtleistung am Netzanschlusspunkt.

Gilt der NA-Schutz auch für Balkonkraftwerke?

Ja. Steckersolargeräte nutzen den NA-Schutz im Mikro-Wechselrichter. Der Wechselrichter muss die VDE-AR-N 4105 erfüllen, ein zentraler NA-Schutz ist nicht nötig.

Kurzvideo: EVU-Anmeldung von Anlagen · Glossar der Netzanmeldung

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