EVU-Anmeldung von Anlagen: kurz erklärt im Video

KurzvideoLänge 1:00 Min.Veröffentlicht 04.11.2026Auf YouTube ansehen

Mit „EVU-Anmeldung“ ist fast immer die Anmeldung beim Netzbetreiber gemeint, also beim Verteilnetzbetreiber vor Ort. Das Video erklärt in einer Minute, welche Anlagen dazugehören und wie wir die Anmeldung für Installationsbetriebe erledigen.

Was zur EVU-Anmeldung gehört

Angemeldet werden PV-Anlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen und Wallboxen. Bei Wärmepumpen und Wallboxen über 4,2 kW kommt seit 2024 die Einordnung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG hinzu. Der Netzbetreiber prüft vor dem Anschluss, ob sein Netz die Anlage verträgt, und gibt sie dann frei. Nach dem Bau folgt die Fertigmeldung mit Inbetriebsetzungsprotokoll, bei Erzeugungsanlagen außerdem der Eintrag im Marktstammdatenregister.

Was wir übernehmen

  • Antrag beim zuständigen Netzbetreiber, im Portal oder per Formular
  • Rückfragen des Netzbetreibers und die Netzverträglichkeitsprüfung
  • Fertigmeldung nach der Inbetriebnahme
  • Eintrag im Marktstammdatenregister

Sie sehen den Stand jeder Anmeldung im Kundenportal und erhalten am Ende alle Dokumente für sich und Ihren Kunden.

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Netzanmeldung abgeben, Anlagen bauen

Wir melden PV-Anlagen, Wärmepumpen, Speicher und Wallboxen für Ihren Betrieb an, deutschlandweit.