EVU-Anmeldung: Anmeldung beim Netzbetreiber erklärt

„EVU-Anmeldung“ ist ein verbreiteter Ausdruck für die Anmeldung einer Anlage beim Netzbetreiber. Der Begriff ist ungenau und führt oft zur falschen Stelle. Hier steht, wer wirklich zuständig ist und was zusätzlich angemeldet werden muss.

Was bedeutet EVU?

EVU steht für Energieversorgungsunternehmen. Gemeint sind Unternehmen, die Strom, Gas oder Wärme liefern oder Netze betreiben. Wer von „EVU-Anmeldung“ spricht, meint im Alltag meistens die Anmeldung einer Erzeugungsanlage oder eines großen Verbrauchers beim Netzbetreiber. In Fachtexten heißt das Netzanmeldung, Anschlussbegehren oder Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber.

Wichtig: Der Stromlieferant (bei dem Sie Ihren Stromvertrag haben) und der Netzbetreiber (dem das Stromnetz vor Ort gehört) sind in der Regel zwei verschiedene Unternehmen. Die Anlage wird beim Netzbetreiber angemeldet, nicht beim Stromanbieter.

Die wichtigsten Stellen im Überblick

  • Verteilnetzbetreiber (VNB), oft „Netzbetreiber“: betreibt das örtliche Stromnetz, prüft den Anschluss und zahlt die Einspeisevergütung. Hier erfolgt die EVU-Anmeldung. Wie Sie ihn finden: Netzbetreiber finden.
  • Messstellenbetreiber (MSB): baut den Zähler ein und betreibt ihn. Meist ist das ebenfalls der Netzbetreiber, siehe Zähler und Messkonzept.
  • Stromlieferant: liefert den Reststrom. Er muss nicht angemeldet werden, sollte aber über Änderungen am Strombezug informiert werden.
  • Bundesnetzagentur: führt das Marktstammdatenregister, in dem jede Anlage zusätzlich zu registrieren ist, siehe Marktstammdatenregister.

Was muss angemeldet werden?

Wer meldet an?

Den Antrag beim Netzbetreiber stellt in der Regel ein Elektrofachbetrieb, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist, siehe Installateurverzeichnis. Der Betrieb übernimmt auch die Inbetriebsetzung. Wer die Anmeldung nicht selbst machen will, kann sie lassen: PV-Anlage anmelden lassen.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Netzbetreiber ermitteln und den Antrag mit den Anlagendaten stellen, siehe Unterlagen für die Netzanmeldung.
  2. Rückmeldung abwarten: Bei Anlagen bis 30 kW gilt eine Monatsfrist, siehe Dauer der Netzanmeldung.
  3. Anlage in Betrieb setzen und das Inbetriebnahmeprotokoll erstellen, siehe Inbetriebnahmeprotokoll und Fertigmeldung.
  4. Im Marktstammdatenregister registrieren, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.

Ein ausführlicher Zeitplan steht in PV-Anlage anmelden: Ablauf und Zeitplan. Die Fristen berechnet der Fristenrechner.

Was neben der EVU-Anmeldung noch ansteht

  • Marktstammdatenregister: Pflicht, auch wenn der Netzbetreiber alles weiß.
  • Zählerwechsel: Der Messstellenbetreiber tauscht den Zähler nach der Fertigmeldung.
  • Finanzamt: Wer Strom einspeist, hat steuerliche Fragen. Die klärt das Finanzamt oder die Steuerberatung, wir beraten dazu nicht.
  • Versicherung: Die Anlage gehört in die Gebäude- oder eine eigene Versicherung.

Wir übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister für Installationsbetriebe. Mehr zu unseren Leistungen

Auch das Finanzamt kennt die Anlage: PV-Anlage und Finanzamt.

Häufige Fragen

Was heißt EVU-Anmeldung?

EVU steht für Energieversorgungsunternehmen. Mit EVU-Anmeldung ist meist die Anmeldung einer Anlage beim Netzbetreiber gemeint, fachlich Netzanmeldung.

Ist die EVU-Anmeldung dasselbe wie die Anmeldung beim Stromanbieter?

Nein. Zuständig ist der Netzbetreiber, dem das Stromnetz vor Ort gehört. Der Stromanbieter, mit dem Sie Ihren Vertrag haben, ist meist ein anderes Unternehmen.

Wer ist mein EVU, also mein Netzbetreiber?

Das hängt von der Adresse der Anlage ab. Prüfen Sie Straße und Hausnummer, siehe Netzbetreiber finden.

Muss ich beides anmelden, beim EVU und im Marktstammdatenregister?

Ja. Der Netzbetreiber und das Marktstammdatenregister sind getrennte Stellen mit eigenen Fristen, beide Meldungen sind Pflicht.

Quellen und weiterführende Links

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze sowie die Vorgaben und Formulare des jeweiligen Netzbetreibers. Wie wir arbeiten: Redaktionelle Grundsätze.

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