Wärmepumpe anmelden — was Installateure wissen müssen
Auch Wärmepumpen müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, bevor sie in Betrieb gehen. Ein Überblick über den Ablauf und die Unterschiede zur PV-Anmeldung.
Warum Wärmepumpen anmeldepflichtig sind
Wärmepumpen erhöhen die elektrische Last im Netz, teils erheblich — insbesondere bei gleichzeitigem Betrieb vieler Anlagen in einem Netzabschnitt. Der Netzbetreiber muss deshalb informiert sein, um die Netzstabilität sicherzustellen und bei Bedarf steuernd eingreifen zu können.
Unterschied zur PV-Anmeldung
Während es bei Photovoltaikanlagen vor allem um die Einspeisung von Strom ins Netz geht, steht bei Wärmepumpen der zusätzliche Strombezug im Vordergrund. Die Anmeldung läuft über denselben Netzbetreiber, die abgefragten Daten unterscheiden sich aber: relevant sind unter anderem die elektrische Anschlussleistung der Wärmepumpe und der geplante Betriebsmodus.
Was für die Anmeldung gebraucht wird
- Angaben zum Wärmepumpentyp und zur elektrischen Anschlussleistung
- Standort- und Betreiberdaten, analog zur PV-Anmeldung
- Bei Kombination mit einer PV-Anlage: beide Anlagen werden in der Regel gemeinsam betrachtet
Kombination mit Photovoltaik
Viele Installationsbetriebe verbauen PV-Anlage und Wärmepumpe im selben Projekt. In diesem Fall lohnt es sich, beide Anmeldungen gebündelt einzureichen — das vereinfacht die Abstimmung mit dem Netzbetreiber und vermeidet doppelte Rückfragen.
Wir melden Wärmepumpen nach demselben verlässlichen Prinzip an wie PV-Anlagen — ein Ansprechpartner für beide Anlagenarten. Mehr zu unseren Leistungen
Wärmepumpen-Anmeldung auslagern
Ein Formular, ein Ansprechpartner — für PV und Wärmepumpe zusammen.