Netzanmeldung für Heizungsbauer: Wärmepumpe und PV anmelden
Sie planen die Heizung, der Strom kommt aus dem Netz. Auch die Wärmepumpe muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Hier steht, was dabei zählt und wo wir Sie entlasten.
Kurz gesagt: Jede Wärmepumpe wird beim Netzbetreiber angemeldet, bevor sie in Betrieb geht. Ab mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung gilt sie nach § 14a EnWG als steuerbar. Der elektrische Anschluss bleibt beim eingetragenen Elektrofachbetrieb, die Anmeldung können wir übernehmen.
Warum Heizungsbauer mit dem Netzbetreiber zu tun haben
Wärmepumpen erhöhen die elektrische Last im Netz. Der Netzbetreiber muss deshalb informiert sein, bevor eine Wärmepumpe in Betrieb geht. Abgefragt werden unter anderem Wärmepumpentyp, elektrische Anschlussleistung und Betreiberdaten. Den Ablauf und die Unterschiede zur PV-Anmeldung erklärt der Ratgeber Wärmepumpe anmelden.
Steuerbar nach § 14a EnWG
Wärmepumpen zählen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, ab mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. Der Netzbetreiber darf den Bezug dann zeitweise reduzieren, aber nicht unter eine Mindestleistung von 4,2 kW. Dazu kommen die Netzentgelt-Module. Welches Modul passt, steht im Ratgeber § 14a EnWG.
Wer macht was im Projekt?
Der elektrische Anschluss der Wärmepumpe und die Inbetriebsetzung sind nach § 13 NAV Sache eines im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetriebs, siehe Installateurverzeichnis. Heizungsbauer planen und installieren die Heizungsseite und stimmen den Elektroteil mit dem eingetragenen Betrieb ab.
Wärmepumpe und PV gemeinsam anmelden
Kommt zur Wärmepumpe eine PV-Anlage, werden beide in der Regel gemeinsam betrachtet. Gebündelt eingereicht, vermeiden sie doppelte Rückfragen des Netzbetreibers. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt der Praxisbericht PV und Wärmepumpe.
Das übernehmen wir für Sie
Wir übernehmen den Verwaltungsteil rund um die Netzanmeldung:
- Prüfung der Anlagendaten und Unterlagen auf Vollständigkeit, siehe Checkliste Unterlagen
- Anmeldung im Verfahren des Netzbetreibers, auch für Wärmepumpe und Wallbox im selben Vorgang
- Eintrag im Marktstammdatenregister und Überwachung der Fristen
- Ein fester Ansprechpartner, Fortschritt im Kundenportal
Wie die Zusammenarbeit mit Ihrem Elektropartner im Einzelfall aussieht, besprechen wir gern mit Ihnen.
Häufige Fragen
Muss jede Wärmepumpe beim Netzbetreiber angemeldet werden?
Ja. Wärmepumpen müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, bevor sie in Betrieb gehen, weil sie zusätzliche elektrische Last ins Netz bringen.
Ab wann ist eine Wärmepumpe nach § 14a EnWG steuerbar?
Ab mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. Der Netzbetreiber darf den Bezug dann bis auf eine Mindestleistung von 4,2 kW reduzieren.
Können Wärmepumpe und PV-Anlage gemeinsam angemeldet werden?
In der Regel ja. Beide Anlagen werden gemeinsam betrachtet. Das vereinfacht die Abstimmung mit dem Netzbetreiber und vermeidet doppelte Rückfragen.
Quellen und weiterführende Links
- § 14a EnWG: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Netzentgelte
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Anschluss an das Niederspannungsnetz und Installateurverzeichnis
- VDE FNN: Forum Netztechnik/Netzbetrieb: Technische Anschlussregeln für Erzeugungsanlagen und Speicher
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze sowie die Vorgaben und Formulare des jeweiligen Netzbetreibers. Wie wir arbeiten: Redaktionelle Grundsätze.
Netzanmeldung nicht selbst machen?
Sprechen Sie uns an, wir kennen den Ablauf. Mehr dazu: Netzanmeldung auslagern für Heizungsbauer.