Glossar
Fachbegriffe rund um die Netzanmeldung
Kurz erklärt — von Netzverträglichkeitsprüfung bis Zählernummer.
- Netzverträglichkeitsprüfung
- Prüfung durch den Netzbetreiber, ob das lokale Stromnetz eine neue Anlage (z. B. PV oder Wärmepumpe) sicher aufnehmen kann. Mehr dazu im Ratgeber-Artikel.
- MaStR (Marktstammdatenregister)
- Zentrales Register der Bundesnetzagentur, in dem alle Strom- und Gasanlagen in Deutschland erfasst werden müssen — auch Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen.
- Volleinspeisung
- Betriebsart einer PV-Anlage, bei der der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, statt ihn selbst zu verbrauchen.
- Teileinspeisung
- Betriebsart, bei der ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht und nur der Überschuss ins Netz eingespeist wird — die in Deutschland häufigste Variante.
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Dokument, das die technisch korrekte Inbetriebnahme einer Anlage bestätigt und dem Netzbetreiber übermittelt werden muss, bevor die Anlage dauerhaft ans Netz geht.
- Netzbetreiber
- Unternehmen, das das lokale Strom-, Gas- oder Wassernetz betreibt und für den Anschluss neuer Anlagen zuständig ist — z. B. Netze BW in weiten Teilen Baden-Württembergs.
- Vollmacht (Netzanmeldung)
- Schriftliche Erklärung des Anlagenbetreibers, die einen Dritten berechtigt, die Anmeldung der Anlage in seinem Namen vorzunehmen.
- Einspeisevergütung
- Vergütung, die Betreiber:innen einer PV-Anlage für ins Netz eingespeisten Strom erhalten, geregelt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
- Anschlussleistung
- Maximale elektrische Leistung, mit der eine Anlage an das Stromnetz angeschlossen wird — zentrale Kenngröße bei der Netzverträglichkeitsprüfung.
- Zählerstand / Zählernummer
- Kenndaten des vorhandenen Stromzählers am Netzanschluss, die für die Anmeldung einer neuen Anlage benötigt werden.
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