EEG 2027 und Netzpaket: Was der Regierungsentwurf für Installateure bedeutet
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle und ein Netzanschlusspaket als Regierungsentwurf beschlossen. Es ist noch kein geltendes Recht. Wir fassen zusammen, was geplant ist, was sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern kann und was Sie jetzt praktisch tun können.
Was ist der Stand?
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf für das EEG 2027 sowie ein begleitendes Netzanschlusspaket beschlossen. Danach folgt das parlamentarische Verfahren; die erste Lesung im Bundestag war für den 24. September 2026 angesetzt. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Bis dahin und solange der Entwurf nicht beschlossen ist, gelten das bisherige EEG und das Solarspitzengesetz unverändert.
Was ist für neue PV-Anlagen geplant?
Nach dem Regierungsentwurf soll die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen ab 2027 auslaufen. Berichten zufolge sollen stattdessen folgende Elemente gelten:
- eine befristete Übergangszahlung von höchstens 36 Monaten, die nach Anlagengröße und Inbetriebnahmejahr gestaffelt auslaufen soll
- die Direktvermarktung als Regelfall für neue Anlagen, bei kleinen Anlagen mit einem Bonus
- eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung für neue Dachanlagen, bei der in den Berichten von 50 Prozent die Rede ist, mit Ausnahmen für Strom, der selbst verbraucht oder gespeichert wird
Welche Größenstufen und Fristen am Ende gelten, ist nach unserem Kenntnisstand noch nicht endgültig. Wir nennen deshalb bewusst keine Cent-Beträge und keine verbindlichen Schwellen.
Was bleibt für Bestandsanlagen und für 2026?
Der Entwurf sieht Bestandsschutz vor. Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, sollen nach den bisherigen Regeln vergütet werden. Das macht das Inbetriebnahmedatum zu einer wichtigen Größe: Nach der gesetzlichen Definition zählt dafür die Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft, nicht der Zählertausch.
Ob und wie ein Projekt noch 2026 abgeschlossen werden kann, hängt auch von Zeiten ab, die Sie nur begrenzt beeinflussen: Antwort des Netzbetreibers, Lieferzeiten, Zählertausch. Zu den Fristen siehe Wie lange dauert eine Netzanmeldung?
Das Netzanschlusspaket
Das Netzanschlusspaket soll den Netzanschluss stärker auf die Belastung der Netze ausrichten. Nach den bisher bekannten Berichten sollen unter anderem Bedingungen für Netzanschlüsse und die Leistung von Freiflächenanlagen geändert werden. Für den Alltag kleiner Dachanlagen sind die Einzelheiten noch nicht abschließend absehbar. Wir beobachten das Verfahren und aktualisieren diesen Artikel, sobald es belastbare Änderungen gibt.
Was Sie jetzt praktisch tun können
- Projekte mit Termindruck früh anmelden. Je früher ein vollständiger Antrag beim Netzbetreiber liegt, desto größer ist der Spielraum bei Fristen.
- Anlagendaten sauber erfassen. Unklare Angaben kosten Wochen. Eine Übersicht finden Sie unter Unterlagen für die Netzanmeldung.
- Eigenverbrauch und Speicher im Angebot mitdenken. Beides wird bei sinkender Einspeisevergütung wichtiger.
- Kunden ehrlich informieren. Ein Entwurf ist kein Gesetz. Nennen Sie, was gilt und was geplant ist, und halten Sie beides auseinander.
Wir bearbeiten Anmeldungen mit festem Ansprechpartner und prüfen sie vor dem Einreichen auf Vollständigkeit. Mehr zu unseren Leistungen
Rechner: Fristenrechner. Berechnen Sie, ob Ihr Zeitplan bis zur Inbetriebnahme vor dem Jahreswechsel reicht.
Häufige Fragen
Gilt die Abschaffung der Einspeisevergütung schon?
Nein. Es ist ein Regierungsentwurf, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet. Für Anlagen, die jetzt in Betrieb gehen, gilt das bisherige Recht.
Muss eine Anlage bis Ende 2026 in Betrieb sein, um die bisherigen Regeln zu behalten?
Nach dem Entwurf sollen Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 im bisherigen System bleiben. Verbindlich ist das erst mit Verabschiedung des Gesetzes. Klären Sie Termine mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber frühzeitig.
Wo finde ich die aktuellen Vergütungssätze?
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Fördersätze für den jeweiligen Zeitraum. Wir nennen sie hier bewusst nicht, weil sie sich regelmäßig ändern.
Quellen und weiterführende Links
- EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz): Gesetzestext im Volltext
- § 8 EEG 2023: Netzanschluss: Anschlusspflicht und Fristen des Netzbetreibers
- § 9 EEG 2023: Technische Vorgaben: Steuerbarkeit und Einspeisebegrenzung
Stand: Oktober 2026. Es handelt sich um einen Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren. Inhalte, Stichtage und Zahlen können sich noch ändern. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Wie wir arbeiten: Redaktionelle Grundsätze.
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