Einspeisebegrenzung-Check

Gilt für die neue PV-Anlage die 60-Prozent-Begrenzung, ist ein intelligentes Messsystem Pflicht, und was bedeutet das in kW? Leistung eintragen und Eckdaten wählen.

Grundlage: § 9 EEG (60-Prozent-Begrenzung bis zum Einbau und Test des intelligenten Messsystems, Pflicht ab 7 kW, Fernsteuerbarkeit ab 25 kW und unter 100 kW) und § 51 EEG (negative Börsenpreise).

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Stand der Regeln: Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

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So lesen Sie das Ergebnis des Einspeisebegrenzung-Checks

Der Check braucht vier Angaben: die installierte Leistung in kWp, ob die Anlage ab dem 25.02.2025 (neue Anlage) oder davor (Bestandsanlage) in Betrieb ging, ob das intelligente Messsystem mit Steuereinrichtung schon eingebaut und vom Netzbetreiber getestet ist und ob die Anlage in der Direktvermarktung läuft.

Grundlage ist § 9 EEG: Die 60-Prozent-Begrenzung gilt bis zum Einbau und Test des intelligenten Messsystems. Das intelligente Messsystem ist ab 7 kW Pflicht, die Fernsteuerbarkeit gilt ab 25 kW und unter 100 kW. § 51 EEG betrifft die Folgen negativer Börsenpreise.

Der Rechner ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Alle Angaben prüfen wir bei jeder Anmeldung für Sie.

Häufige Fragen

Gilt die 60-Prozent-Begrenzung für meine Anlage?

Der Check prüft das nach § 9 EEG. Maßgeblich sind Leistung, Inbetriebnahme ab dem 25.02.2025 und ob das intelligente Messsystem eingebaut und vom Netzbetreiber getestet ist. Bis dahin gilt die Begrenzung auf 60 Prozent.

Ab wann ist ein intelligentes Messsystem Pflicht?

Nach der im Check hinterlegten Regel ab 7 kW. Die Fernsteuerbarkeit gilt ab 25 kW und unter 100 kW.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

Ersetzt der Check die Beratung durch den Netzbetreiber?

Nein. Er ist eine Orientierungshilfe. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers.

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