Steckersolargeräte (Balkonkraftwerk): Was 2026 gilt

Immer mehr Kunden fragen nach Balkonkraftwerken. Die Regeln sind seit dem Solarpaket I und der neuen Produktnorm deutlich einfacher geworden. Hier steht, was gilt, was Sie Kunden dazu sagen können und wo ein Elektrofachbetrieb weiterhilft.

Was sind Steckersolargeräte?

Steckersolargeräte sind kleine Photovoltaikanlagen, die über einen Stecker in einen Endstromkreis des Haushalts einspeisen. Der Strom wird direkt im Haushalt verbraucht, nicht über eine Anmeldung beim Netzbetreiber verwaltet. Umgangssprachlich heißen sie Balkonkraftwerke.

Leistungsgrenzen und Norm

Seit dem 1. Dezember 2025 gilt die Produktnorm DIN VDE V 0126-95. Sie legt verbindlich fest, unter welchen technischen Voraussetzungen Steckersolargeräte einspeisen dürfen. Die wichtigsten Punkte:

  • Die Einspeiseleistung des Wechselrichters ist auf 800 Watt begrenzt.
  • Bei Anschluss über eine normale Haushaltssteckdose mit Schutzkontakt darf die Modulleistung bis zu 960 Watt betragen. Mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung sind bis zu 2000 Watt Modulleistung möglich.
  • Pro Haushalt darf höchstens ein Steckersolargerät angeschlossen werden.
  • Der Anschluss über Mehrfachsteckdosen ist nicht erlaubt.

Anmeldung: nur im Marktstammdatenregister

Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Das ist der wesentliche Unterschied zu allen größeren Anlagen, die beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen.

Die Registrierung dauert nur wenige Minuten. Kunden sollten sie unmittelbar nach der Inbetriebnahme erledigen, damit keine Frist versäumt wird.

Der Ablauf Schritt für Schritt, die Frist und was bei einem Speicher gilt: Balkonkraftwerk anmelden.

Mieter und Eigentümergemeinschaften

Wer ein Balkonkraftwerk an Balkonbrüstung oder Fassade anbringen will, braucht grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümerseite, also des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft. Das Gerät muss außerdem sicher befestigt und gegen Absturz gesichert sein. Das ist kein Thema der Netzanmeldung, kommt aber in Kundengesprächen regelmäßig vor.

Was ein Elektrofachbetrieb beitragen kann

  • Prüfung, ob der vorgesehene Endstromkreis und die Steckdose für den Dauerbetrieb geeignet sind
  • Einordnung, ob ein Steckersolargerät oder eine fest installierte Anlage mit Anmeldung sinnvoller ist
  • Hinweis auf die Registrierung im Marktstammdatenregister, damit sie nicht vergessen wird
  • Beratung zum Zähler, wenn ein älterer Zähler vorhanden ist

Sobald die Leistung über die Grenzen eines Steckersolargeräts hinausgeht oder die Anlage fest installiert wird, gelten die normalen Regeln für neue PV-Anlagen und die Anmeldung beim Netzbetreiber.

Für fest installierte Anlagen übernehmen wir Anmeldung beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister aus einer Hand. Mehr zu unseren Leistungen

Häufige Fragen

Muss ich ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Nein. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist Pflicht.

Wie viel Leistung ist erlaubt?

Der Wechselrichter darf höchstens 800 Watt einspeisen. Die Module dürfen bei Schuko-Anschluss bis zu 960 Watt, mit spezieller Energiesteckvorrichtung bis zu 2000 Watt haben.

Darf der Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?

Für die Anbringung an Balkonbrüstung oder Fassade ist grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümerseite nötig. Die Rechtslage im Einzelfall sollte der Kunde mit seinem Vermieter oder einer Beratungsstelle klären.

Quellen und weiterführende Links

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze sowie die Vorgaben und Formulare des jeweiligen Netzbetreibers. Wie wir arbeiten: Redaktionelle Grundsätze.

Fest installierte Anlagen anmelden lassen

Von der Netzanmeldung bis zum Registereintrag: ein Ansprechpartner.

Fristen und Gesetze per E-Mail

Neue Fristen, Gesetzesänderungen und Pflichten bei der Netzanmeldung, kurz erklärt für Installationsbetriebe. Höchstens einmal im Monat.