Was ist die Netzverträglichkeitsprüfung?

Bevor eine Photovoltaik- oder Wärmepumpenanlage ans Netz gehen darf, prüft der Netzbetreiber, ob das lokale Stromnetz die zusätzliche Einspeisung oder Last verträgt. Dieser Artikel erklärt, was dabei passiert und worauf Installationsbetriebe achten sollten.

Warum ist die Netzverträglichkeitsprüfung notwendig?

Jede neue Anlage verändert die Lastverhältnisse im lokalen Verteilnetz. Der Netzbetreiber muss deshalb vor dem Anschluss prüfen, ob die vorhandene Netzinfrastruktur die zusätzliche Einspeisung (bei PV-Anlagen) oder die zusätzliche Last (bei Wärmepumpen) sicher aufnehmen kann — ohne dass es zu Spannungsschwankungen oder Überlastungen kommt.

Was passiert während der Netzverträglichkeitsprüfung?

Der Netzbetreiber bewertet unter anderem die Anschlussleistung der Anlage, die vorhandene Netzkapazität am Standort und ob technische Anpassungen am Netzanschluss nötig sind. Bei kleineren Anlagen läuft das oft vereinfacht, bei größeren Leistungen oder ungünstiger Netzsituation kann die Prüfung länger dauern oder zusätzliche Maßnahmen erfordern.

Ab 30 kVA am Netzanschlusspunkt verlangt der Netzbetreiber einen zentralen Netz- und Anlagenschutz. Was dazu gehört, steht im Ratgeber NA-Schutz bei PV-Anlagen.

Was bedeutet das für Installationsbetriebe?

  • Die Prüfung sollte möglichst früh im Projekt angestoßen werden, um Verzögerungen beim Netzanschluss zu vermeiden.
  • Vollständige und korrekte Anlagendaten (Modulanzahl, Wechselrichterleistung, Volleinspeisung oder Teileinspeisung) beschleunigen die Bearbeitung — häufige Fehlerquellen lassen sich so von vornherein vermeiden.
  • Kosten, die im Zusammenhang mit der Netzverträglichkeitsprüfung entstehen, trägt in der Regel der Anlagenbetreiber bzw. Auftraggeber.

Wir übernehmen die Netzverträglichkeitsprüfung für Sie: Sie senden uns die Anlagendaten Ihres Kunden, wir stimmen den Anschluss mit dem Netzbetreiber ab. Mehr zu unseren Leistungen

Nächster Schritt: Anmeldung und Marktstammdatenregister

Ist die Netzverträglichkeit geklärt, folgen die eigentliche Anmeldung beim Netzbetreiber und der Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Mehr dazu im Glossar und auf unserer Leistungen-Seite.

Quellen und weiterführende Links

Netzverträglichkeitsprüfung abgeben statt selbst klären

Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Netzbetreiber für Sie.

Fristen und Gesetze per E-Mail

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