Netzanmeldung für Dachdecker: PV-Projekte sauber abwickeln
Sie kennen Dach, Statik und Montagesystem. Für Anschluss, Anmeldung und Inbetriebsetzung einer PV-Anlage gelten eigene Regeln. Hier steht, wer was darf und wo wir Sie entlasten.
Kurz gesagt: Anschluss und Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage darf nur ein im Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb übernehmen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber kommt vor der Installation, die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Den Verwaltungsteil können wir Ihnen abnehmen.
Wer darf bei einer PV-Anlage was?
Nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen Errichtung, Erweiterung, Änderung, Instandhaltung und Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage nur durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Für Dachdeckerbetriebe heißt das: Alles, was an der elektrischen Anlage geschieht, gehört in die Hand eines eingetragenen Elektrofachbetriebs. Wer nicht selbst eingetragen ist, arbeitet bei PV-Projekten mit einem solchen Betrieb zusammen. Wer im Verzeichnis stehen muss, steht im Ratgeber Installateurverzeichnis.
Was bei der Anmeldung anfällt
Die Anlage wird vor dem Anschluss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet, dazu kommt die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Beides ist Kleinarbeit mit vielen Stolperstellen: unvollständige Unterlagen, Rückfragen des Netzbetreibers und Fristen, die sich verschieben. Eine Übersicht der Unterlagen finden Sie in der Checkliste Unterlagen, die typischen Fehler im Ratgeber Häufige Fehler bei der PV-Netzanmeldung. Wie lange eine Anmeldung dauert, steht in Dauer der Netzanmeldung.
Wo wir Sie entlasten
Wir übernehmen den Verwaltungsteil rund um die Netzanmeldung:
- Prüfung der Anlagendaten und Unterlagen auf Vollständigkeit, siehe Checkliste Unterlagen
- Anmeldung im Verfahren des Netzbetreibers, auch für Wärmepumpe und Wallbox im selben Vorgang
- Eintrag im Marktstammdatenregister und Überwachung der Fristen
- Ein fester Ansprechpartner, Fortschritt im Kundenportal
Die Inbetriebsetzung und das Inbetriebnahmeprotokoll bleiben Aufgabe der Elektrofachkraft, siehe Inbetriebnahmeprotokoll und Fertigmeldung. Wie die Zusammenarbeit mit Ihrem Elektropartner im Einzelfall aussieht, besprechen wir gern mit Ihnen.
Häufige Fragen
Darf ein Dachdecker eine PV-Anlage ans Netz anschließen?
Nur wenn der Betrieb im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Anschluss und Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage sind nach § 13 NAV eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten. Sonst übernimmt ein Elektrofachbetrieb diesen Teil.
Wer kümmert sich um das Marktstammdatenregister?
Der Anlagenbetreiber trägt die Anlage ein, oder der beauftragte Betrieb mit Vollmacht. Die Frist beträgt einen Monat nach der Inbetriebnahme. Wir übernehmen den Eintrag und überwachen die Frist.
Wann muss die PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden?
Am Anfang, bevor die Anlage installiert und angeschlossen wird. Je vollständiger der Antrag, desto weniger Rückfragen entstehen.
Quellen und weiterführende Links
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Anschluss an das Niederspannungsnetz und Installateurverzeichnis
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur: Portal für die Registrierung
- § 8 EEG 2023: Netzanschluss: Anschlusspflicht und Fristen des Netzbetreibers
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze sowie die Vorgaben und Formulare des jeweiligen Netzbetreibers. Wie wir arbeiten: Redaktionelle Grundsätze.
Netzanmeldung nicht selbst machen?
Sprechen Sie uns an, wir kennen den Ablauf. Mehr dazu: Netzanmeldung auslagern für Dachdecker.